Backlinks entwerten: Das Google Disavow-Tool

Dass Google mittlerweile höhere Ansprüche an den Backlinkaufbau stellt als noch in der Vergangenheit, dürfte mittlerweile in der SEO-Szene bekannt sein. Doch wie wird man Link-Altlasten los und geht mit der Google-Policy konform? Hierfür bietet Google eine effektive Lösung in Form des Disavow-Tools.

1. Vorhandene Backlinks eruieren

Zunächst muss eine Liste der Links heruntergeladen werden, die auf die eigene Seite verweisen. Das funktioniert folgendermaßen:

Navigieren Sie zu den Web-Master Tools der betreffenden Website. Anschließend klicken Sie im Dashboard auf „Search Traffic“, dann auf „Links to Your Site“. Unter dem Punkt „Who links the most“, klicken Sie auf „More“, anschließend auf „Download more sample links“.

Beachten Sie, dass im Rahmen der Google Webmaster Tools womöglich die www. sowie die nicht-www.-Version der Domain gelistet sind. Google nimmt sie als unterschiedliche Seiten wahr und führt deshalb Backlinks beider Versionen auf. Analysieren Sie deshalb die Ergebnisse für beide Seiten.

Anschließend laden Sie die Datei, die alle auf Ihre Seite verweisenden Links anzeigt, herunter. Auf Basis dieser Liste kreieren Sie eine Text-Datei, welche in jeder einzelnen Zeile einen Link enthält, der für ungültig erklärt werden soll. Möchten Sie Google anweisen, alle Links von einer bestimmten Domain zu ignorieren, fügen Sie die Zeile „domain:example.com“ hinzu.

Es besteht auch die Möglichkeit, den jeweiligen Links Informationen hinzuzufügen, beispielsweise „Anfrage auf Löschung des Links wurde gestellt – bislang keine Antwort“. In diesem Fall setzen Sie vor die jeweilige Zeile eine Raute „#“, die dann von dem Disavow-Tool ignoriert wird. Grundsätzlich sind solche Anmerkungen im Rahmen der Linkliste jedoch nicht notwendig und wenn überhaupt, dann für den Eigengebrauch und zur Kontrolle nützlich.

2. Hochladen der Backlink-Liste

Ist die Liste der für ungültig zu erklärenden Links erstellt, wird diese in einem zweiten Schritt hochgeladen.
Hierfür navigieren Sie zur Disavow-Seite, fügen die jeweilige Website hinzu, klicken auf „Disavow Links“ und anschließend auf „Choose file“. Die Link-Liste darf maximal eine Größe von 2 Megabyte besitzen, da sonst der Upload nicht möglich ist.

Übrigens: Wird eine Textdatei hochgeladen, ersetzt diese alle zuvor hochgeladenen.

Google's Disavow Tool

Quelle: https://www.google.com/webmasters/tools/disavow-links-main

Bis Google die hochgeladenen Informationen auswertet, können einige Wochen ins Land gehen.

Warum sind für ungültig erklärte Links noch in den Webmaster-Tools zu sehen?

Die für ungültig erklärten Links sind weiterhin in den Webmaster-Tools zu sehen. Doch warum ist das so?

Jedes Mal, wenn Google den entsprechenden Link crawled, wird diesem ein unsichtbarer Nofollow-Tag hinzugefügt. So wie alle von Ihnen selbst gekennzeichneten Nofollow-Tags, sind deshalb auch die für ungültig erklärten Links weiterhin sichtbar.

Was ist, wenn ein Link fälschlicherweise für ungültig erklärt wurde?

Natürlich kann es passieren, dass versehentlich ein Link in die Disavow-Liste gerutscht ist, der gar nicht zu entwerten war. Die Lösung für das Problem ist denkbar simpel: Einfach den entsprechenden Link von der Liste streichen und diese erneut hochladen.

Fazit

Wer seine Backlinks mit den Richtlinien von Google in Einklang bringen möchte, der sollte das Disavow-Tool von Google nutzen – allerdings mit Bedacht. Eine unüberlegte Verwendung des Instruments kann der eigenen Seite auch Schaden zufügen, beispielsweise indem wertvolle Links für ungültig erklärt werden.

Fakt ist: Website-Betreiber sollten jede Anstrengung in Kauf nehmen, um Altlasten zu bereinigen und damit möglichen, negativen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

backlinktest.com (Maik)

Mitgründer von Backlinktest.com - DEM Backlinkchecker :-)

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